22. Juni 2026

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Sebastian und Katrin aus Hameln . aus Hameln schrieb am 18. Januar 2022 um 20:21
Bitte durchlesen das langsam kommt das ende das Betrugs ins licht. Erstmaliger Nachweis des Impf-Spikeproteins bei einer nach der Impfung gegen Covid-19 verstorbenen Person Der Verdacht, dass das durch die „Impfung“ gegen Covid-19 im Körper gebildete Spike-Protein für die pathologisch festgestellten Entzündungen und Läsionen von Gefäßen verantwortlich sein könnte, konnte jetzt erstmals immunhistologisch bestätigt werden. Den Pathologen Prof. Arne Burkhardt und Prof. Walter Lang ist es mit ihrem Team gelungen, das Impf-Spike-Protein in den Gefäßen einer 4 Monate nach der „Impfung“ verstorbenen Person, bei der Gefäßläsionen und auch eine impfinduzierte Myokarditis vorlagen, sicher nachzuweisen. Der Nachweis ist gelungen durch einen für das Spike-Protein spezifischen Antikörper mittels konventioneller Immunhistochemie auf den Gewebeschnitten. Die geschilderte Nachweismethode kann auf alle Organ- und Zellschäden übertragen werden, bei denen sich auffällige pathologische Befunde nach „Impfung“ gegen Covid-19 zeigen. Daraus folgt: Aus ethischen, rechtsstaatlichen und wissenschaftlichen Gründen müssen ab sofort alle histopathologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit Schäden aufgrund einer „Impfung“ gegen Covid-19 um diese Methode ergänzt werden. Reutlingen, 17.01.2022 Prof. Dr. Arne Burkhardt Prof. Dr. Walter Lang
Bitte durchlesen das langsam kommt das ende das Betrugs ins licht. Erstmaliger Nachweis des Impf-Spikeproteins bei einer nach der Impfung gegen Covid-19 verstorbenen Person Der Verdacht, dass das durch die „Impfung“ gegen Covid-19 im Körper gebildete Spike-Protein für die pathologisch festgestellten Entzündungen und Läsionen von Gefäßen verantwortlich sein könnte, konnte jetzt erstmals immunhistologisch bestätigt werden. Den Pathologen Prof. Arne Burkhardt und Prof. Walter Lang ist es mit ihrem Team gelungen, das Impf-Spike-Protein in den Gefäßen einer 4 Monate nach der „Impfung“ verstorbenen Person, bei der Gefäßläsionen und auch eine impfinduzierte Myokarditis vorlagen, sicher nachzuweisen. Der Nachweis ist gelungen durch einen für das Spike-Protein spezifischen Antikörper mittels konventioneller Immunhistochemie auf den Gewebeschnitten. Die geschilderte Nachweismethode kann auf alle Organ- und Zellschäden übertragen werden, bei denen sich auffällige pathologische Befunde nach „Impfung“ gegen Covid-19 zeigen. Daraus folgt: Aus ethischen, rechtsstaatlichen und wissenschaftlichen Gründen müssen ab sofort alle histopathologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit Schäden aufgrund einer „Impfung“ gegen Covid-19 um diese Methode ergänzt werden. Reutlingen, 17.01.2022 Prof. Dr. Arne Burkhardt Prof. Dr. Walter Lang... Einklappen
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